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Zusammenspiel von Geschäftskonto und Buchhaltung

Eine vollständige und lückenlose Buchhaltung ist für Unternehmen aller Rechtsformen und Größenordnungen wichtig. Freiberufler und Solo-Selbstständige unterliegen der Pflicht dazu ebenso wie größere Unternehmen. Unterschiede bestehen dagegen in den Anforderungen, die der Gesetzgeber an die Buchführung von Unternehmen stellt.

In der Praxis sind Buchhaltungsaufgaben zeitaufwendig – beispielsweise müssen Unternehmer dafür alle Rechnungen und Belege lückenlos erfassen. Vor allem Gründer unterschätzen oft die Aufgaben, die sie für eine ordnungsgemäße Buchhaltung und Buchführung erfüllen müssen. Fehler sind dabei aus verschiedenen Gründen problematisch. Ein transparenter Überblick über die geschäftliche und finanzielle Situation des Unternehmens ist nur durch eine saubere Buchhaltung gegeben. Zudem wird auf ihrer Basis die Steuerlast von Freiberuflern, Selbstständigen und Unternehmen berechnet – wenn es hier zu Lücken oder Fehlern kommt, drohen Nachzahlungen und Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt.

Ihre Buchhaltung können Unternehmer selbst erstellen, sie an ihren Steuerberater delegieren oder andere externe Dienstleister damit beauftragen. Allerdings entstehen durch die Zusammenarbeit mit Externen immer relevante Zusatzkosten. Software-Tools ermöglichen eine deutlich effizientere Lösung. Inzwischen erfolgt die Buchhaltung in den meisten Firmen auf digitalem Wege. Hierfür stehen Software-Pakete unterschiedlicher Anbieter zur Verfügung. In den vergangenen Jahren haben FinTech-Anbieter von Business-Konten einen neuen Ansatz etabliert, indem sie Buchhaltungssoftware direkt in ihre Geschäftskonten integrieren.

Zusammenspiel Geschäftskonto, Buchhaltung – welche Vorteile Sie davon haben

Die Integration von Geschäftskonto und Buchhaltung (Accounting) ist mit zahlreichen Vorteilen verbunden. Die Software automatisiert viele administrative Aufgaben, sodass Sie Zeit für Ihr Kerngeschäft gewinnen. Die Daten dafür werden direkt vom Geschäftskonto in die Software importiert. Bei Bedarf lassen sich Business-Konto und Buchhaltungssoftware über digitale Schnittstellen auch mit anderen Programmen und Systemen verbinden.

Wichtige Vorteile des Zusammenspiels von Geschäftskonto und Accounting sind:

  • Automatische Synchronisierung von Einnahmen und Ausgaben – alle eingehenden und ausgehenden Kontobewegungen auf dem Business-Konto werden automatisch auch an die Buchhaltungssoftware übermittelt
  • Keine manuellen Buchungen von Rechnungen und Belegen
  • Transparenz und umfassende Kontrolle über Cashflow und finanziellen Status
  • Optimiertes finanzielles Risikomanagement
  • Automatisierte Erstellung individueller Angebote, Rechnungen und Mahnungen
  • Vermeiden von Dokumentationslücken und Buchhaltungsfehlern
  • Abhängig von der Ausstattung des Kontos: Automatische Steuerberechnung in Echtzeit und Bildung von Steuerrücklagen auf Unterkonten

Perfekte Aufarbeitung der gesamten Buchhaltung für die Steuererklärung

Durch das Zusammenspiel von Geschäftskonto und Accounting werden auch die Voraussetzungen für eine weitgehende Automatisierung von Steuerangelegenheiten geschaffen. Die gesamte Buchhaltung wird in optimaler Art und Weise für die Steuererklärung aufgearbeitet. Das manuelle Sortieren von Rechnungen und Belegen ist nicht mehr erforderlich.

Sowohl Freelancer und Solo-Selbstständige als auch Unternehmen können durch die Integration von Firmenkonto und Buchhaltung in beträchtlichem Umfang Steuerberatungskosten sparen. Freiberufler und Einzelunternehmer können durch die Software ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), ihre Umsatzsteuervoranmeldung und ihre Steuererklärung möglicherweise zumindest in der ersten Phase ihrer Selbstständigkeit selbst erstellen.

Auch Unternehmer, die ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lassen, profitieren von einer integrierten Lösung. Alle Daten dafür werden bereits durch die Software aufbereitet und online an den Steuerberater übermittelt.

Buchhaltung und Buchführung – was Gründer und Unternehmer darüber wissen müssen

Die Begriffe Buchhaltung und Buchführung werden häufig synonym verwendet, sind jedoch nicht identisch.

Buchhaltung

Die Buchhaltung dokumentiert alle Geschäftsvorgänge, die mit der finanziellen Lage von Freiberuflern, Solo-Selbstständigen und Unternehmen in Verbindung stehen. Hierzu gehören Umsätze und Gewinne, Materialaufwendungen, Abschreibungen, Aufwendungen für Löhne und Gehälter sowie Kredite und Mietausgaben. Zum Teil wird die Buchhaltung auch mit dem umfassenderen Begriff des Rechnungswesens bezeichnet.

Die Ziele des Accountings bestehen in der Dokumentation, Planung, Analyse und Kontrolle dieser Geschäftsvorgänge. Eine lücken- und fehlerlose Buchhaltung schafft die Voraussetzungen dafür, dass Unternehmer zu jedem Zeitpunkt wissen, wie es um die finanzielle Lage, die Erträge und die Liquidität der Firma steht.

Am Ende jeder Rechnungsperiode – Monat, Quartal oder Geschäftsjahr – erstellen Unternehmen auf der Basis ihrer Finanzbuchhaltung eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), um die Gewinne und Verluste gegenüber internen und externen Stellen zu erfassen.

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
Eine besondere Form der finanziellen Performance-Analyse ist die betriebswirtschaftliche Auswertung oder kurz BWA. Dabei handelt es sich um eine kurzfristige Auswertung von Finanzdaten, die sich auf unterschiedliche Zeiträume beziehen kann. Übliche Analysefristen sind ein Monat, ein Quartal oder ein Jahr.

Eine Verpflichtung zur Erstellung einer BWA besteht weder für Freelancer und Solo-Selbstständige noch für Unternehmen. Jedoch wird diese Auswertung in der Regel für den Antrag auf Unternehmenskredite, einen Gründungszuschuss oder andere öffentliche Fördermittel verlangt.

Ermittelt und berechnet werden für eine BWA die folgenden Größen:

  • Betrieblicher Rohertrag – Betriebseinnahmen/Umsatzerlöse abzüglich Betriebskosten (Materialeinsatz und Wareneinkauf) unter Berücksichtigung fertiger und unfertiger Lagerbestände
  • Betriebsergebnis – Rohertrag abzüglich Kosten (unter anderem Personalkosten, Mietkosten und Werbungskosten)
  • Ergebnis vor Steuern – zuzüglich/abzüglich Zinsergebnis und neutralem Ergebnis (Aufwendungen und Erträge ohne Zusammenhang mit dem Betriebszweck des Unternehmens)
  • Ergebnis nach Steuern – vorläufiges Ergebnis nach Abzug der voraussichtlichen Steuerlast.

Die Auswertung selbst kann nach verschiedenen Kriterien vorgenommen werden – beispielsweise als kurzfristige Erfolgsrechnung, als Bewegungsbilanz der vorhandenen Mittel, zur Liquiditätsbeurteilung, zur Budget-Überwachung (Soll-Ist-Vergleich) oder als Statusvergleich zum Vorjahr.

Zur Erstellung einer BWA können Sie Excel-Sheets oder Buchhaltungssoftware verwenden – eine entsprechende Funktion ist in alle gängigen Buchhaltungsprogramme integriert. Die Integration von Geschäftskonto und Accounting ist auch hier von Vorteil, da die Auswertung der Finanzdaten dann tatsächlich weitgehend automatisiert erfolgen kann.

Buchführung

Gleichzeitig ist die Buchhaltung die Grundlage für eine ordnungsgemäße Buchführung. Die Pflicht dazu ist für Freiberufler, Solo-Selbstständige und Unternehmen gesetzlich unterschiedlich geregelt.

Die Aufgabe der Buchführung besteht darin, alle Geschäftsvorgänge chronologisch auf der Basis von Belegen aufzuzeichnen. Buchhaltungs- oder Buchungsbelege sind Dokumente, die alle Daten über einen Geschäftsvorgang enthalten. Geschäftsvorgänge sind finanzielle Ereignisse, die Einfluss auf das Vermögen einer Firma nehmen. Dabei kann es sich beispielsweise um Rechnungen, Inventurlisten, Quittungen, Bankbelege oder Steuerbescheide handeln.

Die Buchführung systematisiert somit die durch das Accounting dokumentierten finanziellen Daten. Sie dient der Gewinnermittlung und damit auch der Festlegung der Steuerlast durch das Finanzamt.

Buchführung – ausschließlich auf der Basis von Belegen
Ein wesentlicher Grundsatz der Buchhaltung und Buchführung besteht darin, dass keine Buchung ohne Beleg vorgenommen werden darf. Belege sind für mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Sie müssen mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  • Datum
  • Vorgangsbezeichnung
  • Zahlbetrag.

Unterschieden wird außerdem zwischen Eigenbelegen/internen Belegen, Fremdbelegen/externen Belegen sowie Not- oder Ersatzbelegen, die zum Einsatz kommen, wenn keine internen oder externen Belege vorhanden sind. Notbelege sollten nur in Ausnahmefällen verwendet werden, da das Finanzamt bei mehrmaligem Belegverlust diese Vorgänge für die Festsetzung der Steuer nicht mehr anerkennt.

Das Zusammenspiel von Geschäftskonto und Buchhaltungssoftware ermöglicht, alle Belege systematisch zu erfassen. Hieraus resultiert für Unternehmer eine immense Zeitersparnis, da das Ordnen und Sortieren von Belegen vollständig digitalisiert erfolgt.

Gewinnermittlung durch EÜR oder doppelte Buchführung Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen doppelter und einfacher Buchführung. Welche Methode angewendet werden muss, hängt von den folgenden Faktoren ab:

  • Rechtsform
  • Eintrag ins Handelsregister
  • Jahresumsätze und Jahresüberschuss.

Einfache Buchführung – EÜR
Freiberufler und Kleinunternehmer sind grundsätzlich nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Als Kleinunternehmer gelten Personen, die durch eine freiberufliche oder gewerbliche Selbstständigkeit pro Jahr einen Umsatz von weniger als 22.000 Euro erzielen oder im Vorjahr diese Grenze nicht überschritten haben und im laufenden Geschäftsjahr einen Umsatz von weniger als 50.000 Euro erwarten. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer zahlen und weisen diese somit auch nicht auf ihren Rechnungen aus – im Gegenzug können sie für eingehende Rechnungen keinen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen.

Bei allen anderen Solo-Selbstständigen sowie bei nicht im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaften kommt es darauf an, welche Umsätze und Gewinne sie pro Jahr erzielen. Die Pflicht zur doppelten Buchführung entfällt bei Umsätzen unter 600.000 Euro und einem Jahresüberschuss von weniger als 60.000 Euro.

Jedoch sind auch Freiberufler, Einzelunternehmer und nicht registerpflichtige Personengesellschaften zur Gewinnermittlung verpflichtet. Diese kann von ihnen in Form einer einfachen EÜR vorgenommen werden. Auch für eine EÜR müssen Betriebsausgaben und Einnahmen in transparenter und systematischer Form aufgelistet und durch Belege dokumentiert werden. Mit der Integration von Geschäftskonto und Accounting ist somit auch für diesen Personenkreis eine wesentliche Arbeitserleichterung verbunden.

Doppelte Buchführung
Zur doppelten Buchführung verpflichtet sind Solo-Selbstständige und Personengesellschaften, die die genannten Umsatz- und Gewinngrenzen überschreiten sowie alle handelsregisterpflichtigen Firmen – beispielsweise also Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt).

Bei der doppelten Buchführung oder Doppik werden alle Geschäftsvorgänge auf zwei Konten – einem Konto und einem Gegenkonto – verbucht.

Die doppelte Buchführung dient der Gewinnermittlung auf Basis der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung als Bestandteilen des Jahresabschlusses, zu dessen Erstellung Unternehmen, die der Pflicht zur doppelten Buchführung unterliegen, ebenfalls verpflichtet sind. Jede Buchung erfolgt in der Bilanz entweder auf einem Aktiv- oder Passivkonto und in der GuV auf einem Aufwands- oder einem Ertragskonto. Dabei folgt jede Buchung dem Prinzip Soll an Haben – als ein Beispiel: Die Buchung von Mietzahlungen erfolgt über ein Aufwandskonto – der Betrag fließt auf einem Aktivkonto ins Haben des Vermieters.

Um eine einheitliche Kontoführung zu gewährleisten, verwenden Unternehmen für ihre doppelte Buchführung verschiedene Standardkontenrahmen, die mit einer Vielzahl von Unterkonten ausgestattet sind. Am häufigsten wird in der Praxis der Standardkontenrahmen SKR 04 angewendet, da dieser direkt auf der vorgeschriebenen Struktur des Jahresabschlusses aufbaut. Daneben gibt es – beispielsweise für Ärzte oder gastronomische Betriebe – verschiedene branchenbezogene Kontenrahmen.

Eine freiwillige doppelte Buchführung kann auch für nicht dazu verpflichtete Unternehmer sinnvoll sein, da sie im Vergleich zu einer EÜR tiefere Einblicke in die aktuelle finanzielle Lage der Firma unterstützt.

Bücher in der doppelten Buchführung
Bücher in der doppelten Buchführung sind:

  • Grundbuch (Tagebuch, Journal) zum chronologischen Ausweis aller Geschäftsvorgänge durch Belege und die Zuordnung der Beträge zu einem Soll- oder Haben-Konto. Das Grundbuch gibt die Anweisungen für die Übertragung von Buchungen ins Hauptbuch vor.
  • Hauptbuch zur Buchung der einzelnen Geschäftsvorgänge auf verschiedene Sachkonten. Aus dem Abschluss des Hauptbuches ergeben sich sowohl die GuV als auch die Bilanz.
  • Nebenbücher zur näheren Erläuterung verschiedener Hauptbuchkonten. Nebenbücher sind etwa das Warenbuch zur Buchung von Warenein- und Ausgängen, das Kassenbuch zur Erfassung sämtlicher Bargeldbewegungen und das Kontokorrentbuch, in dem Informationen zu Lieferanten (Kreditoren) und Kunden (Debitoren) aufgezeichnet werden.

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung – GoB und GoBD

Die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung gibt Paragraf 238 des Handelsgesetzbuches vor. Im Hinblick auf Digitalprozesse werden sie seit 2015 durch die GoBD präzisiert.

GoBD
Das Kernstück der GoBD sind Vorschriften zur korrekten und gesetzeskonformen Verwaltung von Belegen, die in enger Beziehung zueinanderstehen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:

  • Belegpflicht
    Eine Buchung ist nur möglich, wenn dafür ein Beleg existiert
  • Vollständigkeit
    Die Buchhaltung und alle Einzelbücher sind lückenlos zu führen. Folglich muss jeder Geschäftsvorgang aufgezeichnet werden, um das gesamte Vermögen und die Verbindlichkeiten eines Unternehmens abzubilden.
  • Klarheit und Übersichtlichkeit
    Klarheit und Übersichtlichkeit sind erforderlich, damit die gesamte Buchführung – beispielsweise für das Finanzamt oder Investoren – nachvollziehbar ist.
  • Nachprüfbarkeit
    Der Grundsatz der Nachprüfbarkeit steht in direkter Verbindung mit dem Prinzip der Klarheit und Übersichtlichkeit. Nachprüfbarkeit ist gegeben, wenn jeder Geschäftsvorgang im Grundbuch dokumentiert und durch Belege nachgewiesen wird. Ebenso müssen Korrekturen ausgewiesen werden: Für jede Änderung in der Buchhaltung ist eine entsprechende Korrekturbuchung nötig.
  • Richtigkeit
    Jede Buchung muss inhaltlich und formal richtig sein. Formale Richtigkeit bezieht sich beispielsweise auf den korrekten Zusammenhang zwischen Buchung und Beleg sowie die korrekte Nutzung von Konten und Kontenbezeichnungen. Materielle Richtigkeit ist gegeben, wenn die Buchung den tatsächlichen Inhalt und Wert eines Geschäftsvorgangs erfasst.
  • Zeitgerechtheit
    Buchungen sind in chronologischer Reihenfolge und innerhalb angemessener Fristen durchzuführen. Mit Ausnahme von Kassenbüchern ist jedoch keine tägliche Erfassung vorgesehen.
  • Aufbewahrung und Sicherheit
    Buchführungsdaten sind steuerrelevant. Für ihre Aufbewahrung geben die GoB bestimmte Fristen vor. Die meisten Unterlagen müssen für sechs bis zehn Jahre unter Einhaltung gesetzlich definierter Sicherheitsstandards aufgehoben werden.

GoBD für die digitale Buchführung
In den GoBD werden Grundsätze zur digitalen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Unterlagen und Aufzeichnungen sowie zum Datenzugriff formuliert. Somit geht es hierbei um den Umgang mit elektronisch erfassten Daten und Dokumenten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur ordnungsgemäßen Buchführung und zum Datenschutz.

Bereiche der Buchhaltung
In der Praxis unterteilt sich das Accounting in verschiedene Bereiche:

  • Finanzbuchhaltung – Buchung aller notwendigen Vorgänge für Bilanz und GuV
  • Debitorenbuchhaltung – Verarbeitung und Buchung von Forderungen an Kunden
  • Kreditorenbuchhaltung – Verarbeitung und Buchung von Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten
  • Anlagenbuchhaltung – Verwaltung von Anlagegütern
  • Lohnbuchhaltung – Verwaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Mitarbeiter
  • Kosten- und Leistungsrechnung – Zuordnung von Kosten und finanziellen Leistungsparametern zu einzelnen Unternehmensbereichen und Projekten
  • Lager- und Mengenbuchhaltung – Buchung aller materialwirtschaftlichen Geschäftsvorgänge
  • Gegebenenfalls weitere Bereiche – etwa Energiebuchhaltung im Facility-Management oder Kameral-Buchhaltung im Kontext der Verwaltung öffentlicher Etats.

Effiziente Buchführung durch die Integration von Buchhaltung und Geschäftskonto

Durch Buchhaltungssoftware können Sie Ihr Accounting und Ihre Buchführung weitgehend automatisieren. Die Programme unterstützen Sie bei den folgenden Aufgaben:

  • Angebots- und Rechnungserstellung
  • Mahnwesen
  • Verwaltung von Kundenaufträgen
  • Belegerfassung und Belegverwaltung
  • Buchungsautomatisierung
  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Erstellung der EÜR
  • Doppelte Buchführung
  • Erstellung von Bilanz und GuV
  • Stammdatenverwaltung
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • Über Schnittstellen: Datenexport in andere Systeme sowie zum Steuerberater und zum Finanzamt.

Anbieter von Buchhaltungssoftware sind beispielsweise Lexoffice, Sage, Debitoor, SevDesk und DATEV. Die Programme lassen sich individuell konfigurieren, sodass sie Ihre geschäftlichen Anforderungen optimal erfüllen.

Durch die Integration von Firmenkonto und Accounting wird die Erfüllung administrativer Aufgaben weiter optimiert. Vor allem, wenn Sie ein überwiegend digitales Geschäftsmodell verfolgen, ist hierdurch eine vollständige Automatisierung Ihrer Buchhaltung möglich.

Geschäftskonten mit integrierter Buchhaltungssoftware

Im Geschäftskunden-Segment sind inzwischen nicht nur die etablierten Banken, sondern auch zahlreiche FinTech-Anbieter auf dem Markt präsent. Die meisten FinTechs haben ihre Geschäftskonten stark auf die Anforderungen von Freiberuflern, Solo-Selbstständigen sowie kleinen und mittleren Unternehmen abgestimmt. Zum Leistungsumfang dieser Business-Konten gehören häufig Software-Tools für Buchhaltung und Finanzverwaltung, die direkt mit dem Firmenkonto verbunden sind.

Für die Zielgruppe der FinTechs ist die Integration von Geschäftskonto und Accounting besonders wichtig, da sie in der Regel über keine eigene Buchhaltungsabteilung verfügen. Bis zu einer bestimmten Unternehmensgröße erledigen Gründer ihre Buchhaltung fast immer selbst oder lagern sie an externe Dienstleister aus. Ein Geschäftskonto mit Buchhaltungssoftware ist hierzu eine ebenso effiziente wie kostengünstige Alternative.

Im Folgenden stellen wir fünf FinTech Business-Konten vor, die mit Software für Buchhaltung und Finanzverwaltung ausgestattet sind.

Fyrst

Fyrst wurde 2019 als FinTech-Tochter der Deutschen Bank gegründet. Die Fyrst Business-Konten gehören zu den leistungsstärksten Kontoangeboten für Geschäftskunden in Deutschland und stehen Freiberuflern, Einzelunternehmern und Firmen aller Rechtsformen offen.

Die beiden Geschäftskonten Fyrst Base und Fyrst Complete bringen einen weitgehend identischen Leistungsumfang mit. Unterschiede finden sich lediglich im Hinblick auf die Anzahl der monatlichen kostenlosen Transaktionen und die Gebühren für einige andere Bankdienstleistungen. Ein Kontokorrentkredit und individuell vereinbarte Unternehmensfinanzierungen sind möglich, sofern das Fyrst Geschäftskonto seit mindestens einem Jahr besteht und dafür ausreichende Bonität besteht. Bereits bei der Kontoeröffnung wird eine Schufa-Prüfung vorgenommen.

Freiberufler und Einzelunternehmer können Fyrst Base als kostenloses Geschäftskonto nutzen, Unternehmen zahlen dafür sechs Euro Kontoführungsgebühr pro Monat. Die Grundgebühr für das Business-Konto Fyrst Complete beträgt unabhängig von der Rechtsform der Nutzer zehn Euro monatlich.

In beide Fyrst Geschäftskonten ist Buchhaltungssoftware integriert. Nutzer können zwischen den Softwarelösungen von Lexoffice, Sage, SevDesk und DATEV wählen und die Programme bereits während der Kontoeröffnung oder nachträglich mit einem Rabatt von 25 Prozent bestellen. Gründer, die für zusätzliche sechs Euro monatlich das Fyrst Starterpaket in Anspruch nehmen, erhalten auf die Software einen 50-prozentigen Rabatt.

Qonto

Die französische Neobank Qonto wurde 2017 in Paris gegründet und ist seit 2019 auch auf dem deutschen Markt aktiv. Im Jahr 2022 hat sie das Berliner FinTech Penta übernommen, das ebenfalls innovative Business-Konten für Freiberufler, Solo-Selbstständige und KMUs entwickelt hatte.

Qonto bietet seinen Kunden insgesamt sechs Geschäftskonten mit abgestuftem Leistungsumfang an. Sie können von Freiberuflern, Einzelunternehmer und Firmen unterschiedlicher Rechtsformen mit einem Wohn- und Geschäftssitz in Frankreich, Deutschland und Italien eröffnet werden. Eine Schufa-Prüfung ist dafür nicht erforderlich.

Die Business-Konten Qonto Basic, Smart und Premium wenden sich an Freiberufler, Solo-Selbstständige und kleinere Unternehmen. Die monatliche Kontoführungsgebühr liegt bei neun, 19 oder 39 Euro monatlich. Die Kontomodelle Qonto Essential, Business und Enterprise sind Angebote für Start-ups und Unternehmen in der Wachstumsphase. Die Gebühren dafür betragen monatlich 29, 99 oder 249 Euro. Mit einem Kontokorrentkredit hat Qonto seine Geschäftskonten nicht ausgestattet. Wachstumsfinanzierungen können individuell vereinbart werden. Zu den Vorteilen der Qonto Business-Konten gehören unter anderem transparente und günstige Konditionen für Fremdwährungstransaktionen.

Alle Kontomodelle sind mit digitalen Tools für Buchhaltung, Rechnungserstellung und Finanzverwaltung ausgestattet. Sie gehören zum Standard-Leistungsprofil dieser Business-Konten – allerdings in unterschiedlich großem Umfang. Zum Geschäftskonto Qonto Basic gehören lediglich eine digitale Belegverwaltung sowie Schnittstellen für die Anbindung anderer Programme und Systeme. Die Business-Konten Smart und Premium verfügen zusätzlich über ein Buchhaltungspaket. In die Geschäftskonten Essential, Smart und Enterprise sind außerdem Tools für die Erstellung von Rechnungen integriert.

Zum gesamten Leistungsumfang der Qonto Buchhaltungssoftware gehören – abhängig vom gewählten Business-Konto:

  • Personalisierte Rechnungsstellung
  • Rechnungs- und Belegverwaltung inklusive der Verwaltung von Lieferantenrechnungen und Lieferantenmanagement
  • Zahlungsverfolgung und Mahnwesen
  • GoBD-konforme Beglaubigungen für Belege
  • Verknüpfung von Kontotransaktionen und Belegen
  • Automatische Mehrwertsteuer-Erfassung
  • Sammelüberweisungen
  • Workflow-Management, Rollen- und Zugangssteuerung
  • Verwaltung von Team-Budgets
  • Dashboard für Finanz- und Performanceanalyen.

Optional stehen für alle Qonto Business-Konten kostenpflichtig auch die Softwarelösungen externer Anbieter wie beispielsweise Lexoffice, SevDesk oder DATEV zur Verfügung.

Finom

Finom ist ein niederländisches FinTech, das mit seinen Geschäftskonten seit Oktober 2020 auf dem Markt präsent ist.

Ein Finom Business-Konto können Freiberufler, Solo-Selbstständige und Unternehmen aller Rechtsformen mit einem deutschen oder französischen Wohn- und Firmensitz eröffnen. Für die Kontoeröffnung wird keine Schufa-Prüfung durchgeführt.

Freelancer und Solo-Selbstständige nutzen das Kontomodell Finom Solo als kostenloses Geschäftskonto. Die monatliche Kontoführungsgebühr für die kostenpflichtigen Kontomodelle Start, Premium und Corporate beträgt neun, 28 oder 110 Euro. Ein Kontokorrentkredit und individuell vereinbarte Finanzierungen gehören bisher nicht zum Leistungsumfang der Finom Business-Konten.

In alle Finom Geschäftskonten sind standardmäßig Tools zur digitalen Angebots- und Rechnungserstellung sowie zur Nachverfolgung von Zahlungen integriert. Allerdings stehen für das kostenlose Business-Konto Finom Solo nicht alle Software-Features zur Verfügung.

An die kostenpflichtigen Kontomodelle kann über API-Schnittstellen Buchhaltungs- und Rechnungsstellungssoftware unterschiedlicher Anbieter angebunden werden. Für diese Softwarelösungen fallen jeweils zusätzliche Gebühren an. Unterstützt werden die folgenden Anbieter und Programme:

  • DATEV
  • SevDesk
  • Billomat
  • FastBill
  • BillBee
  • Sorted

Holvi

Das finnische FinTech Holvi wurde 2011 gegründet und ist mit seinen Geschäftskonten heute europaweit erfolgreich. Allein In Deutschland haben die Holvi Business-Konten rund 90.000 Nutzer. Ein Holvi Geschäftskonto können Freiberufler, Einzelunternehmer sowie GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt) eröffnen. Vor der Kontoeröffnung wird eine Schufa-Abfrage durchgeführt.

Das Holvi Geschäftskonto gibt es in den Varianten Holvi Lite, Holvi Pro und Holvi Pro+. Die monatliche Kontoführungsgebühr beträgt neun, 15 oder 18 Euro. Für die Kontomodelle Holvi Pro und Pro+ ist – Bonität vorausgesetzt – ein Kontokorrentkredit bis zur Höhe von 5.000 Euro möglich.

In alle drei Holvi Geschäftskonten sind die Buchhaltungssoftware von Lexoffice sowie einige weitere Features zur Optimierung von Rechnungserstellung und Finanzverwaltung integriert. Für das Geschäftskonto Holvi Lite stehen allerdings nicht alle Leistungen der Buchhaltungssoftware zur Verfügung – der Buchhaltungssupport beschränkt sich hier auf die digitale Verwaltung von Belegen, die Überwachung von Einnahmen und Ausgaben sowie den Ausweis von Umsatzsteuer und Gewinnen.

Zu den Funktionen der Buchhaltungssoftware für die Holvi Geschäftskonten gehören:

  • Kategorisierung von Transaktionen
  • Belegverwaltung
  • Rechnungserstellung und Zahlungsverfolgung
  • Business-Insights: Übersichten zu Einnahmen und Ausgaben, Gewinnen und Verlusten sowie zu Finanzprognosen
  • Papierlose Buchhaltung
  • Dokumentation und Berichterstellung (EÜR, GuV, Bilanz)
  • Echtzeitprognosen zur Umsatzsteuervoranmeldung
  • Über Schnittstellen: Export von Steuerdaten an den Steuerberater oder das Finanzamt
  • Optional: direkter Zugriff des Steuerberaters auf das Geschäftskonto durch eine Editoren-Berechtigung (Datenzugriff ohne Möglichkeit, Transaktionen zu verfügen).

Kontist

Der Berliner FinTech-Anbieter Kontist stellt seine Geschäftskunden ausschließlich Freiberuflern und Solo-Selbstständigen zur Verfügung. Eine Schufa-Prüfung ist für die Kontoeröffnung nicht erforderlich – vorgenommen wird sie erst, wenn für das Geschäftskonto ein Kontokorrentkredit gewünscht wird, der für Summen zwischen 500 und 5.000 Euro angeboten wird.

Das Kontomodell Kontist Free ist ein kostenloses Business-Konto. Die Grundgebühr für die Geschäftskonten Premium und Duo liegt bei neun oder 13 Euro monatlich.

Für die beiden kostenpflichtigen Kontist Business-Konten können Nutzer zwischen der Buchhaltungssoftware von Lexoffice, Debitoor oder FastBill wählen. Außerdem sind diese Konten mit digitalen Tools für die automatische Echtzeitberechnung von Einkommens- und Umsatzsteuer ausgestattet. In Kontist Free sind dagegen lediglich Funktionen für die automatische Rechnungserstellung sowie zur Nachverfolgung von Zahlungen integriert.

Nutzer des Premium-Kontos können optional den Kontist Steuerservice in Anspruch nehmen, der alle wesentlichen Steuerangelegenheiten von Freiberuflern und Solo-Selbstständigen abdeckt. Die Basis dafür bildet die Kontist App, in der durch spezielle Steuersoftware alle steuerrelevanten Transaktionen abgebildet werden. Für persönliche Beratungen per Telefon stehen professionelle Steuerberater zur Verfügung. Der Kontist Steuerservice kostet monatlich 149 Euro – in dieser Pauschale ist auch die Kontoführungsgebühr für das Geschäftskonto enthalten. Für Gründer in den ersten beiden Jahren nach dem Start in die Selbstständigkeit, Kleinunternehmer und Nutzer mit einem Jahresumsatz von unter 50.000 Euro gilt ein reduzierter monatlicher Festpreis von 99 Euro (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer).

Fazit

Durch die Integration von Geschäftskonto und Buchhaltung haben Sie Ihre geschäftlichen Finanzen jederzeit im Blick. Sie automatisieren damit einen größeren Teil Ihrer Finanzverwaltung. Die Programme unterstützen Sie bei der Erstellung von Angeboten und Rechnungen sowie bei der Verfolgung offener Zahlungen. Informationen zur finanziellen Performance Ihres Unternehmens rufen Sie in Echtzeit ab. Belege werden digital gesammelt und verwaltet.

Unabhängig davon, ob Sie als Freelancer oder Solo-Selbstständiger Ihre Gewinne durch eine EÜR ermitteln oder der Pflicht zur doppelten Buchführung unterliegen, übernimmt Buchhaltungssoftware den Hauptteil der Datenzusammenstellung für eine betriebswirtschaftliche Auswertung oder den Steuerberater. Gegebenenfalls können Sie zumindest in der ersten Phase nach der Gründung damit auch Ihre Umsatzsteuervoranmeldung und Ihre Steuererklärung selbst erstellen.

Geschäftskonten mit integrierter Buchhaltungssoftware werden derzeit fast ausschließlich von FinTechs angeboten – zu günstigen Konditionen und optimal auf die Bedürfnisse von Freiberuflern, Solo-Selbstständigen und kleineren Unternehmen abgestimmt.

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Durch das Accounting werden alle finanziell relevanten Geschäftsvorgänge erfasst. Hierzu gehören alle Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens, aber auch Abschreibungen, Löhne und Gehälter und Kredite.

Ein fehlerfreies und lückenloses Accounting ist Voraussetzung dafür, dass die Buchführung korrekt und rechtskonform erfolgen kann. Die Buchführung systematisiert diese Geschäftsvorgänge in chronologischer Reihenfolge und auf der Basis von Belegen. Sowohl im Accounting als auch in der Buchführung gilt der Grundsatz, dass keine Buchungen ohne Beleg erfolgen dürfen.

Das Accounting eines Unternehmens zielt darauf ab, die Finanzen des Unternehmens fortlaufend zu dokumentieren, zu planen, zu analysieren und zu überwachen. Dagegen dient die Buchführung unmittelbar der Gewinnermittlung und der Festlegung der Steuerlast. Sie systematisiert dafür die Buchhaltungsdaten – in welcher Form die Buchführung erfolgen muss, ist gesetzlich vorgeschrieben.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einfacher und doppelter Buchführung. Welche Form der Buchführung angewendet werden muss, hängt von der Rechtsform und der Handelsregisterpflicht sowie von den erzielten Jahresumsätzen und Gewinnen ab.

Freiberufler und Kleinunternehmer können ihre Umsätze und Gewinne auf der Basis einer EÜR und somit einfacher Buchführung ermitteln. Als gewerblicher Solo-Selbstständiger kommt es darauf an, ob Sie pro Geschäftsjahr Umsätze von weniger als 600.000 Euro und einen Jahresüberschuss von weniger als 60.000 Euro erzielen. Wenn Sie diese Grenzen überschreiten, sind Sie grundsätzlich zur doppelten Buchführung verpflichtet.

Der Pflicht zur doppelten Buchführung und damit auch zur Erstellung eines Jahresabschlusses – bestehend aus einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und einer Bilanz – unterliegen alle gewerblich tätigen Selbstständigen sowie Personengesellschaften, deren Umsätze und Gewinne höher sind als die gesetzlich vorgegebenen Grenzen sowie alle handelsregisterpflichtigen Kaufleute und Unternehmen. Kapitalgesellschaften sind somit grundsätzlich zur doppelten Buchführung verpflichtet.

Durch das Zusammenspiel von Geschäftskonto und Accounting können Sie Ihre Finanzverwaltung und Ihre Steuerangelegenheiten weitgehend automatisieren. Hierdurch werden Sie von administrativen Aufgaben stark entlastet.

Von der Integration von Geschäftskonto und Buchhaltung profitieren Sie unabhängig von der Größe und Rechtsform Ihres Unternehmens – Sie gewinnen Zeit für Ihr Kerngeschäft und sparen in relevantem Umfang Kosten.

Geschäftskonten mit integrierten Buchhaltungsfunktionen werden derzeit vorwiegend von FinTechs angeboten. Zum Teil sind die Software-Tools standardmäßig in den Leistungsumfang des Kontos integriert. Für andere Business-Konten können sie als Ergänzung – kostenpflichtig, aber in der Regel rabattiert – geordert werden.

Dagegen sind viele Geschäftskonten von Filialbanken zwar mit Schnittstellen für die Integration von Buchhaltungssoftware ausgestattet. Die Programme müssen jedoch meist separat und unabhängig vom Geschäftskonto direkt bei ihrem Anbieter erworben werden. Ein wichtiges Ausstattungsmerkmal dieser Business-Konten besteht jedoch in der standardmäßigen Integration einer DATEV-Schnittstelle zur digitalen Übermittlung von Kontodaten an den Steuerberater.

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